Immissionsschutz

Immissionen sind Störfaktoren für Mensch und Umwelt und bezeichnen das Einwirken von Lärm, Schmutz, Strahlung, Schadstoffen und weiterer Faktoren. Immissionsschutz ist daher ein wichtiger Teil des Umweltrechts.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG umfasst dafür die Grundlagen und Regelungen zum Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen und Sachen vor Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Umwelteinwirkungen. Dazu sind in Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und auch in nationalen und internationalen Normen Grenzwerte, Richtwerte und Orientierungswerte definiert.

Lärm

Als Lärm bezeichnen wir Geräusche , die durch ihre Art Lautstärke, Frequenz und Signalart insbesondere auf Menschen störend, belastend oder gar gesundheitsschädigend wirken.

Eines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso unerbittlich bekämpfen müssen wie die Cholera oder die Pest.

Robert Koch, 1920

Lärm kann auf verschiedene Art schädigen und Menschen bewerten die selbe Geräuschquelle durchaus unterschiedlich. Eine Schädigung durch Lärm kann auch bei Gewöhnung unbewusst auf Körper und Psyche wirken und zum Beispiel den biologischen Rhythmus stören.

Unsere Aufgabe

Unsere Aufgabe als Lärmschutzspezialisten ist es unter anderem, mit technischen Verfahren und Messungen den individuellen Faktor herauszurechnen und Lärm auf Grundlage bestehender Gesetze und Normen qualitiv und quantitativ zu erfassen.