Die Steger & Partner GmbH

Kompetenz in Lärmschutz und Bauphysik

Ihr Ingenieurbüro für München, Rosenheim und ganz Bayern

Wir sind eines der führenden Ingenieur- und Gutachterbüros für Schallschutz und Bauphysik (Thermische Bauphysik, Bauakustik, Raumakustik) im süddeutschen Raum. Bereits seit 1990 betreuen wir mit einem hochqualifizierten Team Städte und Gemeinden, Gewerbebetriebe und Privatpersonen. Darüber hinaus sind wir auch für Rechtsanwälte und in gerichtlichem Auftrag tätig.

Aktuelles

  • Lachender gezeichneter Mann mit einem Pokal in der Hand und einem Dokument
    29. Oktober 2025

    Von kununu wurden wir – das 5. Jahr in Folge – mit Top Company 2026 ausgezeichnet!
    Wir sind sehr glücklich und stolz, in diesem besonderen Umfeld arbeiten zu dürfen.
    Damit gehören wir zu den 5 % der am besten bewerteten Unternehmen auf kununu.

    Den vollständigen Artikel können Sie lesen, indem Sie hier daraufklicken.

Unsere Leistungen

Unsere Beratungsleistungen sind vielfältig, unser Team aus erfahrenen und jungen gut ausgebildeten Mitarbeitern entwickelt zielorientiert und pragmatisch die jeweils optimalen Lösungen für unsere Kunden. Hier eine Auswahl unserer zahlreichen Leistungen aus den Bereichen Schallimmissionsschutz, Bauphysik sowie unserer Sachverständigentätigkeit:

Industrieanlage mit Wasserdampfwolke. Ansicht von schräg oben
Anlagen nach TA Lärm
  • Planung von Industrie- und Gewerbeanlagen
  • Prognosegutachten
  • Lärmschutz am Arbeitsplatz
  • Abnahmemessungen § 26/§ 28 BImSchG
Baustelle an der Straße mit Bagger, vorbeifahrendem Bus
Baulärm
  • Messungen und Gutachten, Prognosen
  • Baulärmüberwachung, Monitoring
  • Baulärmbeauftragter, Baulärmhotline
  • Mediation bei Konflikten
Luftbild einer Straße die Bahngleise kreuzt
Bauleitplanung, Städtebau
  • Bebauungspläne und Flächennutzungspläne
  • Straßenverkehr, Schienenverkehr, Fluglärm
  • Wohnungsbau und Schulen
  • Schallimmissions- und Lärmminderungspläne

Rechteckiges Fußballstadion mit Parkplätzen daneben aus der Vogelperspektive
Sport- und Freizeitanlagen
  • Planung von Sport- und Freizeitanlagen
  • Prognosegutachten
  • Beratung von Kommunen und Träger öffentlicher Belange

Lichtdurchfluteter Raum mit weißen Stühlen und Tischen und einem Fernseher
Bau- und Raumakustik
  • Berechnung maßgeblicher Außenlärmpegel
  • Erstellung von Schallschutznachweisen (DIN 4109)
  • Durchführung von VMPA-Güteprüfungen

  • Raumakustische Berechnungen und Optimierungen
Modernes Haus mit großen Fenstern und Pool
Thermische Bauphysik
  • Wärmeschutznachweise für Wohngebäude
  • Wärmebrückenberechnung
  • Beratung zur KfW-Förderung
  • ISFP – Individueller Sanierungsfahrplan
Logo DAkkS
Logo VMPA-Prüfstelle
Logo Energieeffizienz Experten
BImSchG Messstelle

Vereidigter Sachverständiger für Schallimmissionsschutz

Unser vereidigter Sachverständiger Dipl. Ing. Jens Hunecke bietet Unterstützung in Rechtsstreitigkeiten rund um Schallimmissionsschutz. Ob bei Bauprojekten, Verkehrsproblemen oder gewerblichen Anlagen – unser Experte steht Gerichten, Kommunen, Rechtsbeiständen und Investoren mit fundierten Gutachten und kompetenter Beratung zur Seite.

Lächelnder Mann in weißem Hemd.
Lächelnder Mann in weißem Hemd.
Dipl.-Ing. Jens Hunecke
  • Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schallimmissionsschutz

  • Leiter der Messstelle nach §29b BImSchG zur Durchführung von Messungen nach §26 BImSchG

Leistungen unseres vereidigten Sachverständigen
  • Beweissicherung: Wir führen Messungen und Dokumentationen durch, um Geräuschquellen und deren Auswirkungen nachzuweisen.
  • Gerichts- und Parteiengutachten: Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstellt er Gutachten, die in Gerichtsverfahren verwendet werden können.
  • Stellungnahmen zu gegnerischen Gutachten: Wir prüfen und bewerten vorliegende Gutachten und liefern fundierte Gegendarstellungen, um Rechtsstreitigkeiten sachlich zu klären.

Unsere Projekte erstrecken sich über verschiedene Branchen und Anwendungen, u.a. Gewerbe- und Industrieanlagen, öffentliche Versammlungsstätten, Wohngebäude sowie Bildungseinrichtungen