Sport- und Freizeitanlagen
Prognose, Messung und Beurteilung
Lärmschutz für Sport- und Freizeitanlagen: Beratung und gesetzliche Vorgaben
Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen sind wichtige Begegnungsstätten, die auch beträchtliche Geräuschimmissionen erzeugen können. Von Zuschauerjubel, Sportgeräuschen, Schiedsrichterpfiffen und Lautsprecherdurchsagen bis hin zu Verkehrsgeräuschen des An- und Abfahrtverkehrs – all diese Geräusche wirken auf die umliegenden Wohn- und Erholungsgebiete ein. Die 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung), die Freizeitlärmrichtlinie oder das Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen (KJG) regeln je nach Anwendungsfall die zulässigen Geräuschimmissionen dieser Anlagen. Wir bieten umfassende Beratungs- und Planungsleistungen, die sicherstellen, dass Sport- und Freizeitanlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und somit ein gutes Miteinander mit der Nachbarschaft ermöglichen.
Unsere Leistungen für Sportanlagen
Die 18. BImSchV fordert die Einhaltung von Richtwerten, um das Umfeld vor erheblichen Geräuschbelastungen zu schützen. Die Geräuschimmissionen beim Sport treten häufig punktuell und an einzelnen Tagen auf, was die Berücksichtigung unterschiedlicher Nutzungsszenarien, wie etwa Einzelereignisse oder den Regelbetrieb, besonders wichtig macht:
- Prognose und Beurteilung von Geräuschimmissionen gemäß den einschlägigen Normen, Gesetzen und Richtlinien, um sicherzustellen, dass Sportanlagen die zulässigen Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft nicht überschreiten.
- Beratung und Entwicklung von Lärmschutzmaßnahmen: Wir erarbeiten individuelle Schallschutz- und Betriebskonzepte und bieten Beratung für bauliche und technische Lösungen zur Reduktion von Lärmbelastungen an – sowohl für bestehende Anlagen als auch für Neubauten.


Unsere Leistungen für Freizeitanlagen und Jugendspieleinrichtungen
Auch die Freizeitlärmrichtlinie fordert die Einhaltung von Richtwerten, um das Umfeld vor erheblichen Geräuschbelastungen aus entsprechenden Anlagen zu schützen.
Wir unterstützen Sie bei der Planung oder bei der Beurteilung von bestehenden Freizeitanlagen und Jugendspieleinrichtungen:
- Prognose und Beurteilung von Geräuschimmissionen: um sicherzustellen, dass die Anlagen die zulässigen Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft einhalten.
- Beratung und Entwicklung von Lärmschutzmaßnahmen: Wir erarbeiten individuelle Schallschutz- und Betriebskonzepte und bieten Beratung für bauliche und technische Lösungen zur Reduktion von Lärmbelastungen an.
Beratung für Gemeinden und Vereine
Unsere Immissionsprognosen und Lärmminderungskonzepte helfen kommunalen Planungsbehörden, Sportstättenbetreibern und Vereinen, die Anforderungen der 18. BImSchV sowie weiterer relevanter Richtlinien zu erfüllen. Dabei stimmen wir uns eng mit den Behörden ab und berücksichtigen Faktoren wie die Rechtsvorgaben, die Belange der Betreiber sowie der Anwohner, um die Anlage erfolgreich zu betreiben und in die Nachbarschaft zu integrieren.
