Anlagen nach TA Lärm

Prognosegutachten, Bestandsaufnahme, Analyse und Beratung

Wir finden eine genehmigungs­fähige Lösung für Sie.

Vermeiden Sie doppelte Wege und entscheiden Sie sich gleich für einen der führenden Schallgutachter in Bayern und ganz Süddeutschland.

Gefüllte Schwerlastregale aus Vogelperspektive

Anlagengeräusche nach TA Lärm

Bei der Erlangung von Genehmigungen für die Errichtung oder Erweiterung von Anlagen spielen der Geräuschimmissionsschutz und das zugehörige Prognosegutachten eine wichtige Rolle. Im Zuge der Planung wird ein Prognosegutachten erstellt, indem die maßgeblichen Geräuschemissionen des Betriebes und die dadurch verursachten Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft ermittelt werden. In besonderen Fällen kann die Genehmigungsbehörde nach der Inbetriebnahme der Anlage eine Abnahmemessung verlangen.

Daher ist es wichtig, bereits bei der Geräuschprognose exakt zu arbeiten, mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und so kostspielige Iterationsschritte zu vermeiden.

In der Bauleitplanung werden idealerweise durch die passende Ausweisung von Gewerbe- und Wohngebieten gute Rahmenbedingungen geschaffen, um Konflikte zwischen Gewerbe und schutzbedürftiger Wohnnutzung zu vermeiden. Insbesondere bei herausfordernden Rahmenbedingungen können durch kompetente und möglichst frühzeitige Beratung Kosten eingespart werden.

Ziel ist es, im Genehmigungsverfahren Geräuschkonflikte zu vermeiden und die Anforderungen, die sich aus der Bauleitplanung ergeben, einzuhalten. Dabei muss sichergestellt werden, dass der Gewerbebetrieb effizient seinen Tätigkeiten nachgehen kann und Entwicklungspotential behält.

Schalltechnische Gutachten und Beratung

Unsere Expertise liegt in der Analyse und Beurteilung von Anlagengeräuschen. Wir unterstützen Unternehmen und Bauherren bei der Identifizierung potenzieller Geräuschkonflikte und erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen:

  • Schalltechnische Prognosegutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren, auch für Anlagen, die der Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unterfallen.
  • Beratung bei der Planung und Sanierung von Anlagen, um Lärmemissionen frühzeitig zu minimieren.
  • Messungen zur Bestandsaufnahme sowie Abnahmemessungen nach §26 BImSchG nach Inbetriebnahme einer Anlage, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
  • Erstellung eines Geräuschemissionskatasters für große Betriebe zur Erfassung aller ausgehenden Geräuschemissionen (Geräuschquellen).
Rechteckiger Einkaufskomplex umgeben von Parkplätzen und Bäumen in ebener Landschaft. Ansicht von schräg oben
Industriehallen mit Bergen und Natur im Hintergrund. Ansicht von schräg oben

Lärmschutz in der Bauleitplanung

Im Rahmen der Bauleitplanung unterstützen wir Kommunen und Projektentwickler bei der Identifizierung und Bewältigung von Lärmkonflikten. Dazu gehören:

  • Schalltechnische Gutachten zur Verträglichkeit im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung, wie z.B. Bebauungspläne und Flächennutzungspläne.
  • Beratung bei der Vermeidung von Lärmkonflikten, insbesondere durch Geräuschkontingentierung nach DIN 45691.
  • Vermittlung zwischen Betroffenen, Behörden und Planern, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Bauleitplanung.

Technische Lösungen und umfassender Service

Wir arbeiten mit modernster Messtechnik sowie innovativer Hard- und Software, um präzise Messungen und Analysen von Anlagengeräuschen durchzuführen. Dabei stellen wir sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten und potenzielle Lärmkonflikte effizient gelöst werden.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Schallmessungen nach §26 BImSchG und anderen gesetzlichen Vorgaben.
  • Erstellung von Geräuschimmissionsgutachten und Konfliktplänen.
  • Technische und organisatorische Lösungen zur Lärmminderung und Vermeidung von Konflikten.

Setzen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz im Bereich des Schallimmissionsschutzes. Wir stehen Ihnen mit maßgeschneiderten Lärmschutzlösungen zur Seite und begleiten Sie durch das gesamte Genehmigungsverfahren.

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