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Musik
Bei der Ausübung von Musik für den Beruf oder als Freizeitbeschäftigung wird außer bei Einfamilienhäusern fast immer die Nachbarschaft mithören (Ausnahme: elektrische Instrumente mit Kopfhörerbetrieb).
Bei akustischen Instrumenten wird der Nachbarschaft eine Duldung der Musikgeräusche zugemutet, soweit Ruhezeiten eingehalten werden und die Übungszeit begrenzt ist (eine genaue Zeitdauer ist für den allgemeinen Fall nicht angebbar; hierzu sind viele Gerichtsurteile ergangen).
Schlagzeug und elektrisch verstärkte Geräte werden im Regelfall nicht geduldet, wenn sie die Nachbarn belästigen. Eine Schallisolierung von Wohn- oder Kellerräumen gegen die Nachbarschaft ist mit den volkstümlichen Mitteln (Styropor, Eierkarton, Matratzen, Teppiche etc.) unwirksam. Allenfalls wird damit das Dröhnen im Übungsraum herabgesetzt.
Eine sorgfältige Beratung ist Voraussetzung für erfolgreiche Schallschutzmaßnahmen.
Sport
Bei gymnastischen Übungen (Springen, Hüpfen etc.) und dem Betrieb bestimmter Trainingsmaschinen (Laufbänder, Ergometer usw.) kann der Fußboden zum Dröhnen angeregt werden, was für die Nachbarschaft kaum erträglich ist.
Es wird eine Verständigung und Absprache mit den betroffenen Nachbarn empfohlen. |